ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & KONDITIONEN
DER HBN LOGISTIK GMBH & CO. KG
Folgende Punkte gelten für unseren
nationalen Express-Service
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der HBN Logistik GmbH & Co. KG (folgend: HBN) finden auf alle Aufträge Anwendung, die der HBN erteilt werden, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte handelt. Alle
Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, es bedarf keinem nochmaligen Hinweis
auf diese AGBs. Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und finden erst nach der schriftlichen Bestätigung durch HBN Wirksamkeit. Unsere bzw. die Fahrer unserer Kooperationspartner (diese von HBN frei zu wählen) sind
zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich HBN und vom HBN beauftragten
Unternehmen berufen können. Daher weist HBN ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin.
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen),
jeweils in der neuesten Fassung sowie der Haustarif zur Transportversicherung. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne in Schriftform zugesandt.
1. Allgemeines
Geltungsbereich für unsere
Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandende. Für die Abholung sowie Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Aufschlag von 31,00 Euro, netto pro Sendung, wobei keine
garantierte Zusage zur Laufzeit gegeben werden kann.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
Die HBN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:
Wertgegenstände
wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes,
insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind;
lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter
und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches
Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden.
Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage sowie der
schriftlichen Zusage vom HBN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden ausschließlich ohne Laufzeitzusage versandt.
Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5 sind ohne
Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen!
HBN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. HBN obliegt es nicht, Güter hinsichtlich
eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.
3. Frankatur
Wir fertigen grundsätzlich Frei Haus -Sendungen ab. Unfrei -Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag zu deklarieren.
Sollte
der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber HBN verpflichtet.
4. Nachnahme
Nachnahmebeträge
werden nur auf der Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Eine - ohne Beachtung dieser Form - im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet HBN nicht zur Erhebung der Nachnahme. Der Zuschlag
für Nachnahmesendungen beträgt innerdeutsch 12,50 EUR. Nachnahmesendung in dein Drittland bedürfen der vorherigen Anfrage.
5. Kosten
Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach
unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen HBN und dem Versender.
6. Kostenverantwortung
Die
Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen
Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen
Alle
Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig.
Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer Unfrei -Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung
erstellt werden, berechnet HBN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet.
Die
Aufrechnung ist gegenüber HBN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
8. Versicherung
Die
HBN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung.
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung
(Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam.
Schadenersatzansprüche können
nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit.
9. Paletten-Austauschgebühr
Grundsätzlich
schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von netto 10,20 Euro pro Europalette und netto 76,70
Euro pro Gitterbox.
10. Außergewöhnliche Kostensteigerung
Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.
11. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen
Als
voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht.
Die Berechnung des Volumengewichts
erfolgt durch folgende Formel:
Länge x Breite x Höhe / 5000.
Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder
50 cm (H) sind, unseren Kundenservice vorab zu informieren.
Bei überschreitung eines Einzelmaßes von 300 cm wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet.
Bei Sendungen mit mehr als 500 cm (L), 240 cm (B) oder 180
cm (H), erfolgt die Beförderung nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung.
12. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von HBN für Güterschäden ist auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR)
pro beschädigtes oder in Verlust geratenes Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt.
Die Haftung von HBN für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt
auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 Euro je Schadensfall.
übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Auftraggebers
bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird HBN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten.
HBN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Erhöhung der
Vergütung zu verbinden. Die § 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.
Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von HBN für Güterschäden auf 5,00 Euro / kg, für Vermögensschäden auf 5.000,00 Euro je Schadensfall begrenzt.
Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend § 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche.
Vorstehende Haftungsbegrenzungen
gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die HBN, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten wird, begangen hat.
14. Ablieferung
Die Ablieferung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur
Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person. Messesendungen werden grundsätzlich frei Haus abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten
unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit HBN.
Eine Laufzeitzusage entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den HBN Standardtarifen. HBN darf
elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen.
15. Abliefernachweis
Kostenlos erhalten Sie von uns - auf Anfrage, innerhalb von vier Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft.
Einen schriftlichen Abliefernachweis können Sie binnen 8 Wochen - ab Leistungsdatum - kostenpflichtig bestellen. Die Gebühr für diesen Service beträgt 12,80 Euro, netto (15,23 EUR, brutto) pro Nachweis. Wenden Sie sich hierzu bitte
direkt an unsere Kundenbetreuung.
16. Dokumentation
Der HBN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das HBN
Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet die HBN nicht.
Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/ Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient
sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. HBN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem HBN Speditionsauftrag zu überprüfen
oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen.
17. Elektronische Unterschrift
Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers
bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
18. Zur besonderen Beachtung
1.
Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag- und LKW-Transport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoff e, Kategorie B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in
Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert.
2. Achtung! Unsere Laufzeiten können nur eingehalten werden, wenn die gesamte speditionelle Abwicklung unter der Regie von HBN verläuft. Ist ein Empfangsspediteur oder
Selbstabholer vorgeschrieben, endet die Laufzeitzusage bei Ankunft der Sendung an der Empfangsstation.
3. Die Empfangsstelle muss mindestens 90 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendungen
bereitstehen (z. B. ab 6:30 Uhr für eine Anlieferung mit Overnight ++ Option).
Diese Regelung gilt für alle Services mit zeitintensiver Zustellung, also für Overnight ++, Overnight +, Overnight sowie eco 24.
Die
zuschlagspflichtige Samstagzustellung endet um 14:00 Uhr. 4. Verpackungsmaterial transportieren wir nur mit Transportauftrag.
5. Ist keine Sendungsart (Waren oder Dokumente) angegeben oder mehrere (sich ausschließende),
wird die Sendung als Ware über den Express-Service transportiert.
6. Wird ein Overnight ++ für eine Zustelladresse beauftragt, die nicht mit diesem Service bedient werden kann,
erfolgt die Zustellung automatisch
mit dem Service Overnight +.
7. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr bleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen
an.
8. Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z. B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.
19. Gerichtsstand
Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.
FOLGENDE PUNKTE GELTEN FÜR UNSEREN
INTERNATIONALEN EXPRESSDIENSTE
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten, wenn der Ort der übernahme des zu befördernden Gutes und der für die Ablieferung (oder ggf. verfügten Lagerung) vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen.
Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absenderland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. Bei den internationalen Luftverkehrsabkommen
kann es sich um das "übereinkommen vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer übereinkommen)" oder um "Das Abkommen zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" unterzeichnet in Warschau am 12.10.1929 oder um diese durch ein Protokoll oder ein ergänzendes Abkommen geändertes oder ergänztes Abkommen oder jegliches sonstige
internationale Abkommen, das eines der vorstehenden Abkommen ersetzt oder Vorrang davor hat, handeln. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten übereinkommens
über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder
Verspätung des Frachtgutes.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
HBN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:
Wertgegenstände wie Edelmetalle,
Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes,
insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waff en, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten
sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche
Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder
behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden.
Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage
sowie die schriftliche Zusage vom HBN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden ausschließlich ohne Laufzeitzusage versandt.
Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5
sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen!HBN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben HBN wurden. HBN obliegt es nicht, Güter
hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.
3. Frankatur
Wir fertigen grundsätzlich Frei Haus -Sendungen ab. Unfrei -Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag
zu deklarieren. Für Unfrei -Sendungen erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 25,00 EUR.
Sollte der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber
stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber HBN verpflichtet.
4. Nachnahme
Die Erhebung von Warennachnahme (Inkasso) ist unvereinbar mit dem internationalen Express-System. HBN akzeptiert
deshalb ausnahmslos keine Verpflichtung zur Erhebung von Warennachnahme. Entsprechende Klauseln, die der Versender/Auftraggeber in den Speditionsauftrag/Luft-/Frachtbrief aufnimmt, begründen – auch wenn dem nicht ausdrücklich
widersprochen wird – für HBN keinerlei Verpflichtung zur Beachtung dieser Klauseln.
5. Kosten
Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich
der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen HBN und dem Versender.
6. Kostenverantwortung
Die
Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen
Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen
Alle
Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig.
Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Einhaltung des Zahlungsziels von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei Begleichung
der Rechnung abzugsfähig sind.
Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer Unfrei -Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet
HBN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet.
Die Aufrechnung ist gegenüber
HBN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
9. Versicherung
HBN
haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung.
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und
Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam.
Schadenersatzansprüche
können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit.
HBN behält
sich das Recht vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich.
Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen. Eine Haftung von HBN ist hierfür ausgeschlossen.
10. Bestimmungen für die Zollabfertigung
Mit
der Übergabe der Sendung an HBN wird HBN bzw. seine Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen
der Zollbehörden oder aufgrund des Fehlens vollständiger Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit ggf. erhobenen Zollgebühren
und Steuern in Rechnung gestellt.
Falls der Empfänger nicht auf die erste Anforderung von HBN bzw. seinen Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) zahlt, ist der Versender/Auftraggeber von HBN ur
Zahlung des fraglichen Betrages an HBN verpflichtet. Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Für die Erstellung von Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwert von EUR 3.000,00 werden
EUR 30,00 pro Sendung berechnet; bei höheren Warenwerten wird ein Zuschlag entsprechend des individuellen Aufwands erhoben. In unseren Preisen für eine komplette Haus-zu-Haus-Zustellung sind einfache Zollformalitäten für geringwertige
Sendungen sowie die Zollformalitäten für höherwertige Sendungen, für die einfache Zollerklärungen ausreichen, enthalten.
In manchen Ländern können für komplexe Zollhandlungen zusätzliche Gebühren verlangt werden,
u.a. für Sendungen mit einfacher Zollerklärung, aber mit mehr als drei unterschiedlichen Positionen, mit Zollkaution bzw. Sendungen, für deren Lieferung Zollkaution zu stellen ist, für die zeitweilig besondere Importbestimmungen
gelten, für deren Zollabfertigung außer der Zollbehörde noch andere Behörden zuständig sind.
HBN bzw. seine Kooperationspartner (welche von HBN frei zu wählen sind) liefert nicht verzollt, sondern verauslagt für
den Importeur die zu zahlenden Importzölle und –abgaben. Für diesen Service berechnen wir eine Importabfertigungspauschale von EUR 25,00 und eine zusätzliche Vorlageprovision in Höhe von 5% der Vorschusszahlung.
11. Außergewöhnliche Kostensteigerung
Unvorhersehbare
Kostensteigerungen (z.B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.
12. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen
Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht
höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt
nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht.
Die Berechnung des Volumengewichts erfolgt durch folgende
Formel: Länge x Breite x Höhe / 5000.
Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder 50 cm (H) sind, unseren Kundenservice
vorab zu informieren.
13. Haftung/Haftungserhöhung (ITLL)
Sofern die internationalen Luftverkehrsabkommen oder die CMR oder sonstiges zwingendes Recht gilt, wird die Haftung von HBN gemäß
diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.
Findet zwingendes Recht keine Anwendung oder enthält das zwingende Recht keine Regelung, bestimmt sich die Haftung von HBN wie folgt:
Die Haftung von HBN für Güterschäden
ist auf zwei Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung der HBN für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut
ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadenfall. übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung
des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird HBN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten.
HBN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen
mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden. Die § 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von HBN für Güterschäden auf EUR 5,00/kg, für Vermögensschäden auf EUR 5.000,00 je Schadenfall
begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend § 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche.
Vorstehende
Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die HBN, seine gesetzlichen Vertreten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat.
Gemäß jeweils gültigem Tarif gilt eine Haftungserhöhung für Vermögensschäden bis EUR 5.000,00 über die Haftungs- und Transportversicherungsbedingungen
hinaus als vereinbart (ITLL).
14. Transportversicherung
HBN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung.
Auf Wunsch deckt HBN zugunsten des Auftraggebers
und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen,
werden erst nach
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch HBN wirksam.
Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht
wird. Allgemeine Vorbehalte wie nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bedeuten Mängelfreiheit.
15. Abliefernachweis
Kostenlos erhalten Sie von uns - auf Anfrage, innerhalb von vier
Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis können Sie binnen 8 Wochen - ab Leistungsdatum - kostenpflichtig bestellen. Die Gebühr für diesen Service beträgt 12,80 Euro, netto
(15,23 EUR, brutto) pro Nachweis. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an unsere Kundenbetreuung.
16. Dokumentation
Der HBN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig
ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das HBN Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet HBN nicht.
Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/
Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders.
HBN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem HBN Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen.
17. Elektronische Unterschrift
Soweit
die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als
Abliefernachweis gilt.
18. Zur besonderen Beachtung
Ihre Güter müssen transportüblich (für Umschlag und LKW- und Lufttransport tauglich) verpackt sein. UN3373 Biologische Stoffe, Kategorie
B, Freigestellte medizinische Proben und Freigestellte veterinärmedizinische Proben werden nur in Verpackungen gemäß IATA-DGR PI 650 akzeptiert.
Ist der Service nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt (Express/Economy
Express) erfolgt die Auftragsdurchführung generell als Express.
Die Empfangsstelle muss mindestens 90 Minuten vor dem gebuchten Service für die Entgegennahme der Sendung bereitstehen (z.B. ab 07.30 Uhr für eine
Anlieferung mit Overnight + Option)
Kann eine Sendung aufgrund ihres Gewichtes, ihrer Abmessungen oder sonstigen Eigenschaften nicht über den Service Express bzw. Economy Express befördert werden, so erfolgt eine
anderweitige Abfertigung der Sendung nur nach Weisung bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber, die schriftlich vom Auftraggeber bestätigt werden muss. Bis dahin wird die Sendung durch HBN in Verwahrung genommen.
Auch
in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
Aus abwicklungstechnischen
Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z.B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.
19. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.
Wenn
Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder über Dienstleistungen informiert werden möchten, die über die hier beschriebenen Standardleistungen hinausgehen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.